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   VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257   

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VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257 (https://dejure.org/2015,29777)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257 (https://dejure.org/2015,29777)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. September 2015 - AN 4 K 14.01257 (https://dejure.org/2015,29777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    IHK-Beiträge; Festsetzungsverjährung; Auswertungsfrist; neue Tatsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Heranziehung zu IHK-Beiträgen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.02.1993 - II R 15/91

    Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257
    Die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheids werde nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass zuständige Finanzamt einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen habe (BFH, U.v. 17.2.1993, Az.: II R 15/91).

    Der BFH hat 1993 entscheiden, dass aus dem Sinn und Zweck des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu schließen ist, dass eine Änderung des Folgebescheids zur Herbeiführung eines materiell richtigen Ergebnisses selbst dann geboten ist, wenn eine versäumte Anpassung nachgeholt wird oder ein bereits ergangener Grundlagenbescheid übersehen wurde (BFH, U.v. 17.2.1993 - II R 15/91, juris Rn. 16 - § 171 Abs. 10 Satz 2 AO, der eine offene Festsetzungsfrist für Folgebescheide in Fällen steuerlichen Außenprüfung vorsieht, wurde erst 1998 in das Gesetz eingefügt, vgl. Koenig, Online-Kommentar zur AO, § 171 Rn. 157; Tipke / Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung 137. EL, § 175 AO Rn. 16).

    Eine Pflicht zur Folgeauswertung besteht nur, wenn der Grundlagenbescheid in offener Feststellungsfrist geändert wird (BFH, U.v. 17.2.1993 - II R 15/91).

  • VG Berlin, 17.04.2014 - 4 K 505.13

    IHK-Beitragsfestsetzung für das Jahr 2007

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257
    Die Auswertungsfrist für IHK-Beiträge sei auch von der Rechtsprechung anerkannt (VG Berlin, Urteil v. 17.4.2014 - 4 K 505.13).

    Das Verwaltungsgericht Berlin betont in seinem Urteil vom 17. April 2014 (Az. 4 K 505.13 - juris Rn. 16) diesen fehlenden Verweis.

  • BFH, 13.12.2000 - X R 42/96

    Wiederholung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257
    Das betrifft etwa die Fälle, in denen ein Grundlagenbescheid ohne inhaltliche Änderung lediglich wiederholt wird (BFH, U.v. 13.12.2000 - X R 42/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 6 S 2368/06

    Umlagenerhebung nach dem IHKG

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257
    Im Rahmen der nachgemeldeten neuen Tatsachen kam es auch bei der Steuerbehörde nur zu einer Änderung des Gewerbesteuermessbetrags hinsichtlich der nachgemeldeten Gewinne - eine Gesamtaufrollung des Besteuerungsverfahrens findet gerade nicht statt (Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung 137. EL, § 173 AO Rn. 99; VGH Baden-Württemberg B.v. 11.3.2008 - 6 S 2368/06).Vorliegend wurden die endgültigen, bestandskräftigen Gewerbesteuermessbeträge nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund neuer Tatsachen, hier nachgemeldeter Gewinne, geändert.
  • VG Gießen, 07.05.2014 - 8 K 473/13

    Festsetzung eines IHK-Beitrags

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 4 K 14.01257
    Die Frist für die Festsetzung eines IHK-Beitrages ende nicht, solange ein Grundlagenbescheid noch geändert werden könne (VG Gießen, U.v. 7.5.2014, Az.: 8 K 473/13.GI).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2017 - 1 B 38.14

    Erstmalige Heranziehung zum IHK-Beitrag auf der Grundlage des

    Denn der Steuerbescheid vom 29. Februar 2008 war zum Zeitpunkt der Beitragsfestsetzung wirksam (bestandskräftig) und entfaltete - wie ausgeführt - als Bemessungsgrundlage für die Betragserhebung eine Tatbestandswirkung, ohne dass es im vorliegenden Verfahren auf eine etwaige Rechtswidrigkeit des Grundlagenbescheids ankommt (vgl. im Ergebnis auch VG Berlin, Urteil vom 17. April 2014 - VG 4 K 505.13 - juris Rn. 15; VG Schleswig, Urteil vom 22. Mai 2015 - 12 A 142/14 - juris Rn. 17; VG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2014 - 8 K 473/13.GI - juris Rn. 18; sowie Paetsch, in: Beermann/Gosch, a.a.O., § 171 AO Rn. 171 m.w.N. aus der Rspr. des BFH in Fn. 397; Rüsken, in: Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 171 Rn. 96 und 100; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 S 2368/06 - juris Rn. 12; VG Ansbach, Urteil vom 24. September 2015 - AN 4 K 14.01257 - juris Rn. 22 ff.).
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